Satzung
Satzung des Flensburger Schachklubs von 1876 e. V.
§1 • Name und Sitz des Vereins

    * Der Verein führt den Namen 'Flensburger Schachklub von 1876 e.V.'.
    * Sitz des Vereins ist Flensburg. 

§2 • Zweck des Vereins

    * Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im 
       Sinne des Abschnitts  " Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und 
       zwar insbesondere
         o Pflege des Schachspiels durch regelmäßige Abhaltung von Spielabenden, 
            Veranstaltung von Turnieren und Wettkämpfen;
         o Betreuung und Förderung von Jugendlichen in einer eigenen Jugendgruppe, 
            für die die im Anhang befindliche Jugendordnung gilt. 
    * Der Verein beruht auf demokratischer Grundlage im Sinne des Grundgesetzes 
       und ist konfessionell und parteipolitisch neutral.
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